Auszug aus der Satzung
Im Gedenken an die Toten von Djibouti und an andere Opfer des
Terrorismus, deren Schicksal in Vergessenheit zu geraten droht, soll im
Zusammenwirken mit Persönlichkeiten der Kirchen, der Wissenschaft, der
Wirtschaft und der Politik eine Stiftung als eingetragener Verein
errichtet werden. Der Verein verfolgt den Zweck:
I. die Problematik des Terrorismus sowie seine
Folgen für die Betroffenen und für die Gesellschaft öffentlich
darzustellen, indem er bedeutende Beiträge, die die Auseinandersetzung
mit dem Terrorismus zum Gegenstand haben, durch Zuwendungen auszeichnet,
gemeinsam mit dem Weißen Ring Opfern und Hinterbliebenen von
Terroranschlägen Beistand leistet und auf Lücken im geltenden Recht bei
der Versorgung von Opfern von Terroranschlägen und deren Angehörigen
aufmerksam macht und auf Verbesserungen hinwirkt;
II. herausragende Arbeiten junger deutscher Meereskundler, die im
Anschluß an eine Forschungsmission vorgelegt werden, durch Zuwendungen
auszuzeichnen. In begründeten Ausnahmefällen sind auch nicht-deutsche
Meereskundler auszeichnungsfähig.
Der Verein ist selbstlos tätig
und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er dient
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
Die
Aktivitäten der Annette Barthelt-Stiftung werden durch Finanzmittel des
Bundes sowie durch private Spenden finanziert.
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